Unter einer
Wohnung versteht man die Gesamtheit von zusammen liegenden oder einzelnen Räumen,
die nach außen hin abgeschlossen und, zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Ausserdem muss die
Führung eines eigenen Haushalts ermöglicht sein, gleichgültig, ob die
Räume in Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden liegen.
Zusätzlich muss einer der Räume eine Küche oder einen Raum mit einer Kochgelegenheit enthalten.
Ausserdem muss eine
Wohnung aufweisen: