Wohngeld

Unter Wohngeld versteht man Leistungen an private Haushalte, zur wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten und angemessenen Wohnens. Das Wohngeld trägt mit den direkten Wohnungsbauförderungsmaßnahmen dazu bei, dass die Haushalte deren Einkommen unter dem Durchschnitt liegen, mit Wohnungen zu tragbaren Kosten versorgt werden können. Die Mittel für das Wohngeld nach dem Wohgeldgesetz werden je zur Hälfte von Bund und Ländern aufgebracht.






Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß  Eigentumswohnung  Wohnung  Wohnungsmarkt  Immobilienmakler  Immobilien  Gewerbeimmobilien  Grundstücke 






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