Unter
Wohngeld versteht man Leistungen an private Haushalte,
zur wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten und angemessenen Wohnens.
Das
Wohngeld trägt mit den direkten Wohnungsbauförderungsmaßnahmen dazu bei,
dass die Haushalte deren Einkommen unter dem Durchschnitt liegen,
mit Wohnungen zu tragbaren Kosten versorgt werden können.
Die Mittel für das
Wohngeld nach dem Wohgeldgesetz werden je zur Hälfte
von Bund und Ländern aufgebracht.
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke