Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist zu zahlen wenn durch vorzeitige Rückzahlung des Darlehens dem jeweiligem Kreditinstitut Zinsverluste entstehen. Diese Zinseinbußen entstehen da Wohnungsbaudarlehen von Kreditinstituten fristenkongruent refinanziert werden. (siehe Refinanzierung)






Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
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