Unter
Vermögenswirksame Leistungen versteht man Sparleistungen
nach dem Vermögensbildungs-Gesetz, die der Arbeitgeber
auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überweist.
Werden diese Vermögenswirksame Leistungen (Kurzform: VL)
vom Arbeitgeber auf Produktivkapitalanlagen / Bausparverträge
einbezahlt so werden diese mit einer Arbeitnehmersparzulage
vom Staat gefördert.
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke