Vermögenswirksame Leistungen

Unter Vermögenswirksame Leistungen versteht man Sparleistungen nach dem Vermögensbildungs-Gesetz, die der Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überweist. Werden diese Vermögenswirksame Leistungen (Kurzform: VL) vom Arbeitgeber auf Produktivkapitalanlagen / Bausparverträge einbezahlt so werden diese mit einer Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert.






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