Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt eine Vorraussetzung für den Wechsel des Grundstückseigentümers im Grundbuch. Diese Bescheinigung ist eine Bestätigung des jeweils zuständigen Finanzamtes, dass keinerlei aktuelle steuerlichen Verpflichtungen für ein Grundstück bestehen.






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