Eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt eine Vorraussetzung für den Wechsel des Grundstückseigentümers
im Grundbuch.
Diese Bescheinigung ist eine Bestätigung
des jeweils zuständigen Finanzamtes, dass
keinerlei aktuelle steuerlichen Verpflichtungen für ein Grundstück
bestehen.
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke