Unter
Tilgung versteht man die Rückführung der Darlehensschuld.
Diese Rückführung kann je nach Vereinbarung in den Darlehensbedingungen, in
unterschiedlich hohen oder gleichbleibende Beträgen
geleistet werden.
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke