Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung in der sich der Vermieter dazu verpflichtet dem Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes (z.B. eine Wohnung) in der Dauer der Mietzeit zu gewährleisten. Der Mieter wiederum verpflichtet sich in diesem Zeitraum dem Vermieter den Mietzins (ugspr. "Miete") zu bezahlen.

Beim Bundesjustizministerium findet man einen Mustermietvertrag und Infos und Hilfe zu Themen wie Mietrecht / Mietrechtsreform / Mietdauer / Mietzahlungen / Kündigung / Instandhaltung / Untervermietung ...






Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß  Eigentumswohnung  Wohnung  Wohnungsmarkt  Immobilienmakler  Immobilien  Gewerbeimmobilien  Grundstücke 






Impressum und Haftungsausschluss -            © 2002 Immobilien-Begriffe