Unter einer
Löschungsbewilligung versteht man eine öffentlich beglaubigte
Erklärung des Berechtigten, dass er sein Recht an dem
betreffenden Grundstück aufgibt.
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke