Unter einer linearen Abschreibung versteht man die Absetzung für Abnutzung,
die im Gegensatz zur degressiven Abschreibung nicht
niedriger wird, sondern im Zeitverlauf konstant bleibt.
Lineare Abschreibung:
- Bei Gebäuden, die vor dem 1.1.1925 gebaut wurden: 2,5 Prozent.
- Bei Gebäuden die nach dem 31.Dezember1924 fertiggestellt wurden: 2 Prozent
der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten.
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke