Lineare Abschreibung

Unter einer linearen Abschreibung versteht man die Absetzung für Abnutzung, die im Gegensatz zur degressiven Abschreibung nicht niedriger wird, sondern im Zeitverlauf konstant bleibt. Lineare Abschreibung:
  • Bei Gebäuden, die vor dem 1.1.1925 gebaut wurden: 2,5 Prozent.
  • Bei Gebäuden die nach dem 31.Dezember1924 fertiggestellt wurden: 2 Prozent der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten.







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