Immobilien

Unter Immobilien versteht man bebaute und unbebaute Grundstücke jeglicher Art. Es wird wie folgt unterschieden:
  • Grund und Boden: Rohbauland, Bauerwartungsland, baureifes Land
  • Wohnimmobilien: selbstgenutzter oder fremdgenutzter Wohnraum
  • Gewerbeimmobilien: Geschäftsgrundstücke, Gewerbegrundstücke, Handelsimmobilien, Beherbergungsimmobilien, ...
  • Sonstige Immobilien: Burgen, Schlösser, besondere Baudenkmäler, Freizeitimmobilien.







Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß  Eigentumswohnung  Wohnung  Wohnungsmarkt  Immobilienmakler  Immobilien  Gewerbeimmobilien  Grundstücke 






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