Hausgeld

Unter Hausgeld versteht man die monatliche Vorrausleistung des Eigentümers einer Wohnung zur Abdeckung der laufenden Ausgaben / Aufwendungen für das gemeinschaftliche Eigentum. Diese Ausgaben / Aufwendungen werden nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres genau abgerechnet. Das Hausgeld besteht unter anderem aus: den Betriebskosten, den Heizungs- und Warmwasserkosten, der Instandsetzungsrücklage bzw. Instandhaltungsgebühren, und den (Haus-) Verwaltergebühren. Die Grundlage für das Hausgeld bildet ein Wirtschaftsplan, den der Verwalter jährlich aufstellen muss. Das Hausgeld wird oft auch als Wohngeld bezeichnet.






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