Unter
Hausgeld versteht man die monatliche Vorrausleistung des Eigentümers
einer Wohnung zur
Abdeckung der laufenden Ausgaben / Aufwendungen für das
gemeinschaftliche Eigentum.
Diese Ausgaben / Aufwendungen werden nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres genau abgerechnet.
Das Hausgeld besteht unter anderem aus: den Betriebskosten, den Heizungs- und Warmwasserkosten,
der Instandsetzungsrücklage bzw. Instandhaltungsgebühren, und den (Haus-) Verwaltergebühren.
Die Grundlage für das Hausgeld bildet ein Wirtschaftsplan, den der Verwalter
jährlich aufstellen muss.
Das Hausgeld wird oft auch als Wohngeld bezeichnet.
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke