Unter der
Gebrauchsabnahme versteht man die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass die
errichteten und genehmigungspflichtigen Bauwerke nach den jeweiligen Vorschriften und Auflagen errichtet
wurden.
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke