Gebrauchsabnahme

Unter der Gebrauchsabnahme versteht man die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass die errichteten und genehmigungspflichtigen Bauwerke nach den jeweiligen Vorschriften und Auflagen errichtet wurden.






Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
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