Unter einer
Bauanzeige versteht man eine schriftlich
formulierte Anzeige des Bauherrn die an die jeweilige Baubehörde
gerichtet werden muss,
wenn er anzeigepflichtiges aber kein baugenehmigungspflichtiges
Bauvorhaben zur Ausführung bringen will.
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke