Unter
Bauantrag versteht man einen an die Gemeinde gerichteten Antrag,
ein geplantes Bauvorhaben
auf dessen Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Recht
überprüfen zu lassen.
Der Bauantrag ist an die Gemeinde zu richten in deren
Bereich das Baugrundstück liegt.
Mit dem Bau darf erst nach einer erteilten Baugenehmigung
begonnen werden. siehe
Baugenehmigung
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke