Unter
Bauabnahme versteht man eine Prüfung von öffentlich-rechtlicher Seite, ob
die Bauarbeiten mit der Baugenehmigung übereinstimmen.
Man unterscheidet:
- Rohbauabnahme
- Teilabnahme
- Schlussabnahme
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke