Abbruchgebot

Durch das Abbruchgebot ist eine Gemeinde in der Lage den Grundstückseigentümer unter Berücksichtigung einiger Vorraussetzungen den Eigentümer eines Bauwerks zur Duldung des Abbruchs zu zwingen. Die dem Eigentümer dadurch entstehenden Nachteile sind in angemessener Form von der Gemeinde auszugleichen.






Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß  Eigentumswohnung  Wohnung  Wohnungsmarkt  Immobilienmakler  Immobilien  Gewerbeimmobilien  Grundstücke 






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