Durch das Abbruchgebot ist eine Gemeinde in der Lage den Grundstückseigentümer unter Berücksichtigung einiger Vorraussetzungen
den Eigentümer eines Bauwerks zur Duldung des Abbruchs zu zwingen.
Die dem Eigentümer dadurch entstehenden Nachteile sind in angemessener Form von der Gemeinde auszugleichen.
Die acht "gesuchtesten" Begriffe des letzten Monats:
Lastenzuschuß
Eigentumswohnung
Wohnung
Wohnungsmarkt
Immobilienmakler
Immobilien
Gewerbeimmobilien
Grundstücke